Anerkennung Bildungsurlaub
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Je nach Bundesland haben Kursteilnehmende aus Deutschland einen Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr bzw. auf 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Jahren. Massgebend ist das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet, nicht das Bundesland, in dem der Wohnort ist.
Sprachkurse in unseren Schulen können als Bildungsfreistellung beantragt werden, wenn eine gewisse Mindeststundenanzahl unterrichtet wird. LSI-Intensivkurse und LSI-Examenskurse beispielsweise erreichen diese Mindeststundenanzahl.
LSI bietet Bildungsreisen für die folgenden Sprachen: