Anerkennung Bildungsurlaub
Je nach Bundesland haben Kursteilnehmende aus Deutschland einen Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr bzw. auf 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Jahren. Massgebend ist das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet, nicht das Bundesland, in dem der Wohnort ist.
Sprachkurse in unseren Schulen können als Bildungsfreistellung beantragt werden, wenn eine gewisse Mindeststundenanzahl unterrichtet wird. LSI-Intensivkurse und LSI-Examenskurse beispielsweise erreichen diese Mindeststundenanzahl.
LSI bietet Bildungsreisen für die folgenden Sprachen:
- Bildungsurlaub Englisch: England, USA, Australien, Kanada, Neuseeland
- Bildungsurlaub Französisch: Frankreich
- Baden-Württemberg (nur England und Frankreich)
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt (nur Englisch)
- Schleswig-Holstein
Auf Anfrage beantragen wir die Anerkennung für Bildungszeit für die weiteren Bundesländer, mit Ausnahme von Bayern, Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen.
Der Anerkennungsprozess kann je nach Bundesland 8 – 12 Wochen dauern.
*Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an bildungsurlaub@lsi.edu